Pflegeberatung · § 7a SGB XI
Orientierung finden. Gemeinsam entscheiden.
Wir begleiten Sie — ehrlich, auf Augenhöhe und mit dem Blick fürs Wesentliche. Damit Sie wissen, was möglich ist und was die Kranken- und Pflegekasse trägt. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Wichtig zu Wissen: Wir leisten keine Rechtsberatung im Sinne des RDG, keine medizinische Diagnostik und keine Vermittlung von Pflegedienstleistungen. Wir beraten Sie erst einmal fachlich-methodisch und neutral ausgerichtet an den Vorgaben gemäß § 7a SGB XI.

Pflegekasse
100%
Übernahme nach § 7a SGB XI
Anspruch
alle 6 Monate
Folgeberatung verpflichtend
Erstgespräch
ca. 60 Min.
Bei Ihnen oder bei uns
Rückspruch
binnen 24 Std.
Persönlich, kein Callcenter
Vier Bausteine
Vier typische Fragen, alle Antworten aus einer Hand.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation — keine Schablone, keine Standardlösung. Im Gespräch hören wir zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung wirklich passt.
02
Erläuterung zu den Leistungsarten
Pflege durch Angehörige, die ambulante Pflege, Tagespflege, Wohngemeinschaften oder Pflegeheim — wir erklären alle Optionen klar: was sie bedeuten, was sie kosten, was die Pflegekasse übernimmt und welche Kombination sinnvoll ist.
§§ 36 · 41 SGB XI
03
Anträge & Formalitäten
Pflegegrad beantragen, Medizinischer Dienst (MD – vormals MDK)-Termin vorbereiten, Leistungen abrufen — wir begleiten Sie bei allen Schritten und stellen sicher, dass Sie Ihre Ansprüche vollständig nutzen.
§§ 7a · 18 SGB XI
Vom Anruf bis zum Folgegespräch
So läuft Ihre Beratung ab.
Termin vereinbaren
Anruf, E-Mail oder Kontakt-Formular — Rückruf binnen 24 Std.
Informationen vorab
Unterlagen und Themenüberblick zum Einlesen und der Vorbereitung.
Beratungsgespräch
Schriftliche Zusammenfassung, Pflegegrad-Anträge, alles erledigt.
Folgegespräche
Je nach Pflegegrad haben Sie alle 3-6 Monate Anspruch auf die Beratung
Häufige Fragen
Was Familien und Betroffene am häufigsten fragen.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation — keine Schablone, keine Standardlösung. Im Gespräch hören wir zu und entwickeln mit Ihnen gemeinsam, welche Unterstützung wirklich passt.
Gut zu wissen
Wann gilt jemand überhaupt als pflegebedürftig
Im Beratungsgespräch erleben wir oft, dass Familien lange zögern: „Ist das schon Pflege?“ — hier kurz, was das Gesetz dazu sagt, Sollte Ihnen etwas unklar sein, rufen Sie gern an – wir erläutern es Ihnen.

